Rechtliches

Stand: 5. November 2024

Aus rechtlicher Sicht wird ME/CFS in Italien als chronische Erkrankung anerkannt, was den Zugang zu medizinischen Leistungen und Unterstützung grundsätzlich ermöglicht. Allerdings gibt es im öffentlichen Gesundheitsbetrieb Südtirols bisher keine Anlaufstelle für ME/CFS-Patienten. 
Eine ME/CFS-Diagnose ermöglicht aber ein Ansuchen um Zivilinvalidität, Pflegegeld und Behinderung laut Gesetz 104/92. 

Zivilinvalidität

Voraussetzungen
  • Wohnsitz in Südtirol
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 6 Monate) 
  • für die Behinderung darf keine Kriegsopfer- bzw. Dienstrente und keine Rente einer öffentlichen Verwaltung als Entschädigung eines Arbeitsunfalls bezogen werden
Ablauf

Die Anerkennung erfolgt nach einer Untersuchung durch eine Ärztekommission. Die antragstellende Person hat Anrecht auf die Anwesenheit eines Vertrauensarztes. Wird durch ein entsprechendes ärztliches Zeugnis die Transportunfähigkeit bescheinigt, kann die Untersuchung auch zu Hause gemacht werden.

Vorteile

Nachfolgend werden die wichtigsten Vorteile aufgeführt:

Ab einer Zivilinvalidität von 46%:

  • Invalidenausweis
  • Es kann um gezielte Arbeitseingliederung (gemäß Gesetz Nr. 68/1999) angesucht werden.

Ab einer Zivilinvalidität von 67%:

Ab einer Zivilinvalidität von 74%:

Ab einer Zivilinvalidität von 76%:

  • Zivilinvalidenrente

Personen , welche in ihrem täglichen Leben auf Hilfe und Begleitung durch Dritte angewiesen sind, wird zudem eine Begleitzulage zuerkannt. 

Monatliche Höhe der Leistungen für das Jahr 2025

Art der Anerkennung%AltersgruppeLeistungBetrag pro Monat
Vollinvaliden mit Begleitzulagen100von 18 – 67Rente490,40 €
+Bgl.Begleitzulage*542,02 €
Vollinvaliden mit Begleitzulage100+Bgl. von 67Begleitzulage*542,02 €
Vollinvaliden100von 18 – 67Rente490,40 €
Teilinvaliden74-99von 18 – 67Rente490,40 €
minderjährige Teilinvaliden74-99von 0 – 18monatliche Zulage für minderjährige490,40 €
*finanzielle Leistung, welche bei Anrecht auf Pflegegeld nicht mehr zusteht. 

Die Höhe der Leistungen wird jährlich aktualisiert. Siehe hier

Hilfestellung

Das Ansuchen kann über das Patronat bei den Gesundheitssprengeln abgegeben werden.

Die Vereinigung für Zivilinvaliden ANMIC steht bei der Antragstellung beratend zur Seite. 

Im Südtiroler Bürgernetz gibt es ausführlichere Informationen zur Zivilinvalidität und den entsprechenden finanziellen Leistungen

Pflegeeinstufung

Vorraussetzungen
  • Wohnsitz in Südtirol
  • Ärztliches Zeugnis des Hausarztes/der Hausärztin
Ablauf

Ein Einstufungsteam bestehend aus einer Sozialfachkraft und eine Krankenpflegerin/ein Krankenpfleger erhebt den Pflegebedarf. Die Einstufung erfolgt in den Räumlichkeiten des Dienstes für Pflegeeinstufung oder auch zu Hause. 
Beträgt der anerkannte Pflegebedarf täglich mehr als zwei Stunden, besteht ein Anrecht auf Pflegegeld.

Das Einstufungsteam erhebt die Wohnsituation und die vorhandenen Hilfsmittel. Es stellt Fragen zum aktuellen Pflege- und Betreuungsbedarf In den Bereichen Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Toilettengang, Mobilität, kognitiven Einschränkungen, Beschäftigung, Tagesgestaltung und soziale Beziehungen.
Die Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs erfolgt in Stunden und Minuten.

Mehr dazu hier

Leistungen

Insgesamt gibt es 4 Pflegestufen, die sich aus dem Betreuungsbedarf ergeben.

Höhe Pflegegeld

Pflegestufemonatlicher Hilfebedarf in StundenPflegegeld pro Monat
1mehr als 60 – 120587,50€
2mehr als 120 – 180900,00€
3mehr als 180 – 2401.350,00€
4mehr als 2401.800,00€

Das Pflegegeld wird am 25. jeden Monats auf das Bank- oder Postkonto der pflegebedürftigen Person ausbezahlt.

Der Betrag wird jedes Jahr aktualisiert. Siehe hier

Hilfestellung

Das Ansuchen kann über das Patronat bei den Gesundheitssprengeln abgegeben werden.

Bei der Antragstellung ist das Pfegetelefon behilflich. 

Ausführliche Informationen rund um das Pflegegeld gibt es im Südtiroler Bürgernetz

Behinderung laut Gesetz 104/92

Das Ansuchen um das sogenannte „Gesetz 104/92“, stellt die Schwere der Behinderung fest. Dieses Ansuchen kann auch von Personen gemacht werden, die keine Zivilinvaliden sind. 

Je nach Bescheid der Ärztekommission stehen dem Antragsteller verschiedene steuer- und arbeitsrechtliche Begünstigungen zu, wie:

  • entlohnte freie Tage oder Stunden im Monat
  • 2-jähriger bezahlter Sonderurlaub
  • Steuerbegünstigungen und Steuerbefreiung im Bereich Fahrzeuge
  • Wahl des am nächstgelegenen Arbeitsortes
Hilfestellung

Das Ansuchen kann über das Patronat bei den Gesundheitssprengeln abgegeben werden. 

Auch hier steht die Vereinigung für Zivilinvaliden ANMIC bei der Antragstellung beratend zur Seite. 

Ausführlicher Informationen gibt es im Südtiroler Bürgernetz

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