Rechtliches
Stand: 5. November 2024
Aus rechtlicher Sicht wird ME/CFS in Italien als chronische Erkrankung anerkannt, was den Zugang zu medizinischen Leistungen und Unterstützung grundsätzlich ermöglicht. Allerdings gibt es im öffentlichen Gesundheitsbetrieb Südtirols bisher keine Anlaufstelle für ME/CFS-Patienten.
Eine ME/CFS-Diagnose ermöglicht aber ein Ansuchen um Zivilinvalidität, Pflegegeld und Behinderung laut Gesetz 104/92.
Zivilinvalidität
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Südtirol
- Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- für die Behinderung darf keine Kriegsopfer- bzw. Dienstrente und keine Rente einer öffentlichen Verwaltung als Entschädigung eines Arbeitsunfalls bezogen werden
Ablauf
Die Anerkennung erfolgt nach einer Untersuchung durch eine Ärztekommission. Die antragstellende Person hat Anrecht auf die Anwesenheit eines Vertrauensarztes. Wird durch ein entsprechendes ärztliches Zeugnis die Transportunfähigkeit bescheinigt, kann die Untersuchung auch zu Hause gemacht werden.
Vorteile
Nachfolgend werden die wichtigsten Vorteile aufgeführt:
- Verteilung von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Matratze, Krücken usw.)
Ab einer Zivilinvalidität von 46%:
- Invalidenausweis
- Es kann um gezielte Arbeitseingliederung (gemäß Gesetz Nr. 68/1999) angesucht werden.
Ab einer Zivilinvalidität von 67%:
Ab einer Zivilinvalidität von 74%:
- kostenlose Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem Südtirol Pass free
Ab einer Zivilinvalidität von 76%:
- Zivilinvalidenrente
Personen , welche in ihrem täglichen Leben auf Hilfe und Begleitung durch Dritte angewiesen sind, wird zudem eine Begleitzulage zuerkannt.
Monatliche Höhe der Leistungen für das Jahr 2025
Art der Anerkennung | % | Altersgruppe | Leistung | Betrag pro Monat |
---|---|---|---|---|
Vollinvaliden mit Begleitzulagen | 100 | von 18 – 67 | Rente | 490,40 € |
+Bgl. | Begleitzulage* | 542,02 € | ||
Vollinvaliden mit Begleitzulage | 100+Bgl. | von 67 | Begleitzulage* | 542,02 € |
Vollinvaliden | 100 | von 18 – 67 | Rente | 490,40 € |
Teilinvaliden | 74-99 | von 18 – 67 | Rente | 490,40 € |
minderjährige Teilinvaliden | 74-99 | von 0 – 18 | monatliche Zulage für minderjährige | 490,40 € |
Die Höhe der Leistungen wird jährlich aktualisiert. Siehe hier.
Hilfestellung
Das Ansuchen kann über das Patronat bei den Gesundheitssprengeln abgegeben werden.
Die Vereinigung für Zivilinvaliden ANMIC steht bei der Antragstellung beratend zur Seite.
Im Südtiroler Bürgernetz gibt es ausführlichere Informationen zur Zivilinvalidität und den entsprechenden finanziellen Leistungen.
Pflegeeinstufung
Vorraussetzungen
- Wohnsitz in Südtirol
- Ärztliches Zeugnis des Hausarztes/der Hausärztin
Ablauf
Ein Einstufungsteam bestehend aus einer Sozialfachkraft und eine Krankenpflegerin/ein Krankenpfleger erhebt den Pflegebedarf. Die Einstufung erfolgt in den Räumlichkeiten des Dienstes für Pflegeeinstufung oder auch zu Hause.
Beträgt der anerkannte Pflegebedarf täglich mehr als zwei Stunden, besteht ein Anrecht auf Pflegegeld.
Das Einstufungsteam erhebt die Wohnsituation und die vorhandenen Hilfsmittel. Es stellt Fragen zum aktuellen Pflege- und Betreuungsbedarf In den Bereichen Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Toilettengang, Mobilität, kognitiven Einschränkungen, Beschäftigung, Tagesgestaltung und soziale Beziehungen.
Die Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs erfolgt in Stunden und Minuten.
Mehr dazu hier.
Leistungen
Insgesamt gibt es 4 Pflegestufen, die sich aus dem Betreuungsbedarf ergeben.
Höhe Pflegegeld
Pflegestufe | monatlicher Hilfebedarf in Stunden | Pflegegeld pro Monat |
---|---|---|
1 | mehr als 60 – 120 | 587,50€ |
2 | mehr als 120 – 180 | 900,00€ |
3 | mehr als 180 – 240 | 1.350,00€ |
4 | mehr als 240 | 1.800,00€ |
Das Pflegegeld wird am 25. jeden Monats auf das Bank- oder Postkonto der pflegebedürftigen Person ausbezahlt.
Der Betrag wird jedes Jahr aktualisiert. Siehe hier.
Hilfestellung
Das Ansuchen kann über das Patronat bei den Gesundheitssprengeln abgegeben werden.
Bei der Antragstellung ist das Pfegetelefon behilflich.
Ausführliche Informationen rund um das Pflegegeld gibt es im Südtiroler Bürgernetz
Behinderung laut Gesetz 104/92
Das Ansuchen um das sogenannte „Gesetz 104/92“, stellt die Schwere der Behinderung fest. Dieses Ansuchen kann auch von Personen gemacht werden, die keine Zivilinvaliden sind.
Je nach Bescheid der Ärztekommission stehen dem Antragsteller verschiedene steuer- und arbeitsrechtliche Begünstigungen zu, wie:
- entlohnte freie Tage oder Stunden im Monat
- 2-jähriger bezahlter Sonderurlaub
- Steuerbegünstigungen und Steuerbefreiung im Bereich Fahrzeuge
- Wahl des am nächstgelegenen Arbeitsortes
Hilfestellung
Das Ansuchen kann über das Patronat bei den Gesundheitssprengeln abgegeben werden.
Auch hier steht die Vereinigung für Zivilinvaliden ANMIC bei der Antragstellung beratend zur Seite.
Ausführlicher Informationen gibt es im Südtiroler Bürgernetz.